ALTENHEIME IM BESTAND AM SCHEIDEWEG:

ENTWICKELN ODER AUFGEBEN?

Es wundert niemanden mehr, dass stationäre Altenpflege-Einrichtungen im Bestand nicht nur weiter und zunehmend gebraucht werden. Die schon bisher den Ersatzbedarf nicht deckende Neubau-Tätigkeit ist ins Stocken geraten, weshalb der Bestand nochmals länger durchhalten muss. Aber wie? Ohne ganzheitlichen, strukturierten und kooperativen Angang wird es nichts mit einem machbaren Langzeit-Programm. Die Zeit dafür ist jetzt, es wird nicht mehr einfacher oder billiger!

AUSGANGSBASIS:

ein wachsender Teil des Bestands ist 30 Jahre alt oder älter, fällt immer weiter zurück

HERAUSFORDERUNG:

Modernisierungen und Anpassungen an reale Zwänge auf Dauer finanzieren und umsetzen

HANDLUNGSDRUCK:

Notwendigkeiten nüchtern gewichten, für zukünftige Nutzungen den Überblick schaffen

 

4-Stufenprogramm zur Entscheidung und Umsetzung:

 

STUFE 1: PROLOG 

Schwachstellen und Bedarf ermitteln

STUFE 2: ANALYSE

Gebäude, Betrieb und Markt prüfen

STUFE 3: KONZEPT

Möglichkeiten, Grenzen und Ziele

STUFE 4: STRATEGIE

Maßnahmen, Budgets und Umsetzung

 

 

 

SENIOREN-IMMOBILIEN:

ALLES AUF EINMAL UMSETZEN? NEIN!

z.B.: Brandschutz, Energie-Einsparungen, Anpassungen an Gesetze und Normen, Modernisierungen, Instand-Setzungen, Änderungen der Betriebs- und Nutzungs-Konzepte ……..

Es kommt alles auf einmal – ob gefühlt oder real: zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt rollt, besonders auf viele stationäre Pflege-Einrichtungen und deren Betreiber –  vermeintlich unaufhaltsam - eine Lawine aus regulatorischen Anforderungen zu: kostenträchtige Anpassungen von Bewohnerbädern und weiter im Wettbewerb verteuernde Platzabbauten in Doppelzimmern, zeitgleich mit zunehmenden, zusätzlichen Anforderungen im Brandschutz.

Wirklich unaufhaltsam?

Dazu komplettieren weitere, zusätzlich zur sonstigen Kostenexplosion, steigende Zwänge zur energetischen Ertüchtigung

mancherorts die wirtschaftliche Not. Vom durch das zunehmende Gebäudealter weiter wachsenden Instandhaltungs-Rückstau und massivem Renovierungs- und Instandsetzungsbedarf ganz zu schweigen.

Ist wirklich zwingend und überall alles auf einmal und sofort umzusetzen? Nein!

Panik machen gilt nicht, Verdrängen und Ignorieren helfen nicht. Stillstand im Neubau bedeutet bekanntlich, dass der Bestand länger gebraucht wird und funktionieren muss. Als erprobter Langzeit-Umsetzer zeige ich auf, wie eine sauber nach Prioritäten, Machbarkeiten und die Notwendigkeiten beachtend umgesetzte Projektstruktur die Zielkonflikte auflösen kann. Alles professionell zu organisieren und zu strukturieren braucht Erfahrung, Kompetenz und Moderation. Zentrale, konsequent und agil anzugehende Ziele sind:

> Sicherstellung eines regel- und gesetzes- konformen Weiterbetriebs, auch während laufender Maßnahmen

> Aufrechterhaltung und Verfügbarkeit dringend benötigter Kapazitäten, paralleler Werterhalt, bleibende Renditen

> Bewahrung verbauter Ressourcen innerhalb der technischen Machbarkeiten und wirtschaftlichen Möglichkeiten

08
JAN
2024

ABBAU VON DOPPELZIMMERN UND MASSIVE UMBAUTEN IN BAYERN UND BRANDENBURG STOPPEN?
Verwaltungsgerichtshof Bayern kippt Außenwirkung von ministeriellen Vorgaben zum Landesheimgesetz 
 

Bescheide in Bayern, die ausdrücklich auf früheren ministeriellen Schreiben - speziell zur Einzel-/Doppelzimmer-Quote - begründet sind, können in Folge des Urteils unzulässig sein.
Außerdem stehen seit 2016 ergangene Bescheide auch ohne Doppelzimmer-Verluste dann im Fokus, wenn die Ermessensausübung unzureichend oder zu einseitig war.

Dabei geht es oft auch um Anforderungen an die Barriere-Freiheit und die Rollstuhlfahrer-Eignungen in Bewohner-Bädern. 

Hierbei wurden die Befreiungsgründe aus dem technischen und wirtschaftlichen Bereich z.T. ignoriert und machen diese Bescheide u. U. auch dahingehend unzulässig.

AUSWIRKUNGEN AUF BESCHEIDE IN BRANDENBURG 
In Bescheiden dort auf Basis der Durchführungs-Verordnung SQV wird sehr zumeist breit auf einem ministeriellen Erlass dazu aufgebaut, dessen Anwendung als Begründung ebenso unzulässig sein kann. 

In Zeiten immensen Kostendrucks und der sehr problematischen Refinanzierung ist es mehr als angemessen, Chancen zur Vermeidung oder zeitlichen Streckung von unangebrachten Investitionen sowie konkrete Möglichkeiten zur Verhinderung oder Verzögerung so nicht gewollter Platzverluste in Doppelzimmern auszunutzen. 

Als langjähriger Verhandler, Kostensenker und erfolgreicher Platzretter unterstütze ich fachlich und unabhängig das Ziel: Verzögerung, Stopp oder sogar Umkehr eines unzulässig begründeten Platzabbaus, Verhinderung bzw. zeitliche Streckung millionenschwerer, nicht in diesen Zeiten schnell umzusetzender Umbauten im Bestand!

Diese Initiative richtet sich parallel an betroffene Eigentümer und Betreiber - auch deshalb an beide Seiten, weil die Eigentümer als Vermieter keine direkte Möglichkeit zur Beteiligung auf dem Rechtsweg haben, wie das Urteil ebenfalls klargestellt hat.
Da nur antragsverantwortliche Mieter selbst die Behörden direkt angehen können hat sich ein zügiges, miteinander abgestimmtes Vorgehen bestens bewährt, ebenso wie die enge Zusammenarbeit mit den zuständigkeitshalber rechtsberatenden Juristen.
 

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